Regelungen zum Arbeitsdienst

Von den aktiven Mitgliedern sind jährlich, unabhängig vom Geschlecht, 6 Arbeitsstunden zu leisten. Hierbei gilt, dass jede/r der zum 1.1. des entsprechenden Kalenderjahres zwischen 16 und 67 Jahre alt ist, Arbeitsdienst zu leisten hat.

Die Umlage für nicht geleistete Arbeitsstunden beträgt 15 Euro pro Stunde. Der Lastschrifteinzug der Arbeitsdienstumlage erfolgt im November des laufenden Jahres. Bei Unstimmigkeiten bitte die Lastschrift nicht über die Bank zurückgeben lassen, sondern mit dem Kassier Rücksprache halten, damit bei einem berechtigten Einwand eine Rücküberweisung erfolgen kann.

Die Termine zum Arbeitsdienst werden in der Regel vorab per Email angekündigt. Sie sind zudem immer in der digitalen Platzbuchung unter https://tsv-riederich.app.platzbuchung.de/clubwork-offers ersichtlich.

Dort sind auch die geleisteten Arbeitsdienste von jedem Mitglied selbständig einzutragen.