Regelungen zum Wirtschaftsdienst
Wer muss wann Wirtschaftsdienst leisten?
Die aktiven Mitglieder haben jährlich Wirtschaftsdienst zu leisten. Dies betrifft jeden, der oder die zum 1.1. des laufenden Jahres mindestens 18 und maximal 67 Jahre alt ist.
Der Wirtschaftsdienst ist wie folgt zu leisten:
- Montag bis Freitag - 2 Personen an zwei Tagen ODER
- Samstag / Sonntag - 2 Personen an einem dieser Tage
Wenn sich ein Wirtschaftsdienst eingetragen hat, sind folgende Öffnungszeiten einzuhalten:
- Montag - Freitag 18:30 bis 21:30 Uhr
- Samstag 10:00 bis 20:00 Uhr
- Sonntag 10:00 bis 20:00 Uhr
Wie und wo trage ich mich für den Wirtschaftsdienst ein?
Wir bitten die Mitglieder, sich wenn möglich zu Beginn der Saison in den im Tennisheim ausgehängten Kalender einzutragen. Wirtschaftsdienst ist nur an mit einem Punkt versehenen Tag möglich. Der Wirtschaftsdienst findet bis Ende September statt, in den Sommerferien ist Wirtschaftsdienst nur an den Donnerstagen vorgesehen.
Soweit sich an den Verbandsspieltagen niemand einträgt, wird der Dienst von spielfreien Mannschaften als zusätzlicher Wirtschaftsdienst übernommen. Bei Verbandsspielen sind die Mannschaften für Ihre Verpflegung selbst verantwortlich, nicht der Wirtschaftsdienst.
Ablauf
Zu Beginn des Wirtschaftsdienstes sind die Schlüssel bei Nicolas Schmid, Wilhelmstr. 22 in Riederich abzuholen (Tel: +4915738395469). Anmeldung dazu bitte 1-2 Tage im Voraus per WhatsApp bei Nicolas Schmid.
Mit dem Abschluss der Wirtschaftsdienstes ist immer ein Abrechnungsschein auszufüllen. Dies ist gleichzeitig auch der Nachweis über den erbrachten Wirtschaftsdienst. Die Wechselgeldkasse inklusive der Einnahmen und dem Abrechnungsschein sind noch am selben Abend an Nicolas Schmid zu übergeben.
Wenn ein Wirtschaftsdienst kurzfristig nicht angetreten werden kann, ist hiervon Nicolas Schmid (Tel: +4915738395469) zu informieren.
Sonstiges
Außerhalb des offiziellen Wirtschaftsdienstes darf ein Ausschank nur erfolgen, wenn derjenige, der aufschließt, die Verantwortung übernimmt, dass am Schluss ein Abrechnungsschein ausgefüllt und das Geld bei der Bank eingezahlt wird. Der Abrechnungsschein kann in diesem Fall im Ordner (liegt im Wirtschaftsraum) abgeheftet werden. Er wird dort vom Kassier entnommen.
Umlage für nicht geleisteten Wirtschaftsdienst
Für nicht geleisteten Wirtschaftsdienst wird eine Umlage von 65€ pro Person erhoben.